Geschenkgutschein Wert 50,00 Euro
- Der Gutschein kann nur gegen eine Ware oder eine Dienstleistung eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
- Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch (Kauf des Gutscheins) entstanden ist.
- Das jeist der Anspruch auf die Leistung im Gutschein verjährt in drei Jahren (vgl. §§ 195, 199).